Leasing von E-Autos: Gut für die Bilanz

Was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihre Elektroflotte leasen möchten
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Text: Anne Pohl, 14.06.2022

Die Elektromobilität bringt Bewegung in den Leasing-Markt, der lange als verteilt galt. Während die Finanzierung von Fahrzeugen in der Vergangenheit größtenteils über die unternehmenseigenen Finanzhäuser der großen Hersteller wie BMW, Daimler und Volkswagen abgewickelt wurde, steigen nun auch ganz normale europäische Banken ins Geschäft mit dem Leasing ein. Auf Seiten der Unternehmer ist das Interesse am Leasing von Flottenfahrzeugen oder Maschinen derzeit ebenfalls groß. Denn in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kann es Unternehmen helfen, liquide zu bleiben. Und die Raten für die geleaste Elektroflotte werden im Idealfall durch die mit ihr realisierten Erträge finanziert. Falls Sie – wie viele andere Unternehmer auch – darüber nachdenken, Ihre Flotte auf Elektroantrieb umzustellen und die Fahrzeuge dafür zu leasen, haben wir einige nützliche Tipps für Sie!

Staatliche Förderung fürs Elektro-Leasing

Wer ein Elektroauto least, bekommt die gleiche staatliche Förderung wie beim Barkauf. Die Höhe der Förderung bemisst sich allerdings nach der Laufzeit der Leasing-Verträge: Nur Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 23 Monaten bekommen den vollen Umweltbonus, bei kürzeren Laufzeiten wird die Höhe der Förderung gestaffelt.

Die Mindesthaltedauer beim Leasing beträgt zwölf Monate bei Leasingverträgen von zwölf bis 23 Monaten und 24 Monate bei einer Leasingdauer über 24 Monate. Dies Grenzen müssen unbedingt eingehalten werden, da das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sonst die Prämien zurückfordern kann.

Wie beim Kauf müssen auch beim Leasing die Elektrofahrzeuge auf der regelmäßig aktualisierten BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt werden.

Quelle: BAFA

Leasing von Elektroautos: Vertragsarten

Wenn Sie Ihre Elektroflotte leasen, können Sie zwischen unterschiedlichsten Verträgen wählen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor.

Vollamortisationsverträge
Bei Vollamortisationsverträgen zahlen Sie als Unternehmer während der Vertragslaufzeit sämtliche Kosten für die Anschaffung der Fahrzeuge, den Service und den Gewinnanteil des Leasinggebers. Mit Ende der Laufzeit geht das Fahrzeug in Ihren Besitz über.

Teilamortisationsverträge
Hier wird während der Laufzeit des Leasingvertrages nicht der gesamte Wert des Fahrzeuges mit den Leasingraten bezahlt, sondern nur ein Teil. Am Ende der Laufzeit bleibt ein Restwert, und das Fahrzeug geht an die Leasinggesellschaft zurück.

Kilometerverträge
Beim Kilometervertrag wird eine bestimmte Laufleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes vereinbart, also etwa 50.000 Kilometer jährlich für drei Jahre. Abweichen von der vereinbarten Laufleistung werden am Laufzeitende ausgeglichen. Kilometerverträge gibt es mit oder ohne Kaufoption.

Restwertverträge
Restwertverträge sind die gängigsten Leasingverträge. Hierbei vereinbaren Sie mit der Leasinggesellschaft einen bestimmten Restwert. Wird das Fahrzeug nach Ende der Laufzeit für weniger verkauft, müssen Sie die Differenz ausgleichen. Mehrerlöse werden zwischen Ihnen und der Gesellschaft geteilt.

Der geldwerte Vorteil

Alle Elektrofahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 sind bis zum 31.12.2030 für maximal zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach müssen ihre Fahrer nur 50 Prozent des üblichen Steuersatzes der KFZ-Steuer zahlen.

Neben diesem Steuergeschenk gibt es noch ein weiteres für alle, die mit einem Dienstwagen mit elektrischem Antrieb unterwegs sind: Die bekannte 1-Prozent-Regelung der privaten Versteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor wird bei Elektroautos zur 0,5- oder sogar zur 0,25-Prozent-Regelung.

Bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 € (incl. Sonderausstattung) müssen 0,5 Prozent des Neuwerts als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden mit 0,015 Prozent angesetzt.

Noch besser haben es Fahrer von Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 60.000 €: Sie müssen sogar nur 0,25 Prozent des Neuwerts als geldwerten Vorteil versteuern. Für die Fahrten zwischen Zuhause und Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen gilt dann ein Steuersatz von 0,0075 Prozent pro Kilometer.

Alternative zum Leasing: Das Auto-Abo

Elektroautos kann man nicht nur kaufen oder leasen, sondern auch abonnieren. Beim Auto-Abo handelt es sich um eine Langzeitmiete zum monatlichen Fixpreis, in dem in der Regel bis auf den Strom alle Unterhaltungskosten inbegriffen sind. Man muss sich also – anders als wenn man ein Elektroauto least oder kauft – keine Gedanken um Versicherung, Wartung und TÜV machen. Verschiedene Leasing-Anbieter nutzen Auto-Abos auch, wenn ihre Kunden Wartezeiten auf ihr gewünschtes E-Auto-Modell überbrücken müssen. Dank der hohen Flexibilität vieler Verträge (mit Mindestlaufzeiten von einem Monat bis zu sechs Monaten) eignet sich das Auto-Abo auch für alle, die bei ihrem Einstieg in die Elektromobilität erst einmal verschiedene Modelle ausprobieren möchten. Eine Übersicht über Anbieter von Auto-Abos finden Sie auf dieser Website.

High Five fürs Elektro-Leasing!

Fünf gute Gründe, die für das Leasing Ihrer Elektroflotte sprechen

1. Das Restwertrisiko kann Ihnen egal sein

Was heute in der Elektro-Technik „state oft the art“ ist, kann morgen schon ein alter Hut sein. Die schnelle Entwicklung bei batterieelektrisch betriebenen Fahrzeugen hat natürlich Auswirkungen auf den Restwert. Bei einem geleasten Auto liegt das volle Restwertrisiko mit dem richtigen Vertrag (Kilometerleasing) ausschließlich beim Leasinggeber.

2. Sie können immer ein aktuelles E-Modell fahren

Sobald die Laufzeit Ihres Leasingvertrags abgelaufen ist, können Sie einen neuen Vertrag über das neueste Modell abschließen. Was Reichweiten und Ladezeiten angeht, profitieren Sie von der schnellen technologischen Entwicklung.

3. Die Akku-Lebensdauer reicht auf jeden Fall

Die meisten Hersteller von Elektroautos geben mittlerweile eine Garantie von fünf bis acht Jahren auf ihre Akkus. Bei gekauften Fahrzeugen kann also während ihrer Lebensdauer durchaus ein teurer Akkuwechsel notwendig werden. Da die Leasingdauer beim Elektroauto immer kürzer ist als die Lebensdauer des Akkus, ist der Leasingnehmer hier im Vorteil.

4. Dank Umweltbonus ist das Leasing günstig

Weil es auch für geleaste Elektrofahrzeuge in Deutschland einen Umweltbonus gibt, sind die Leasingraten oft sehr günstig. Ob es dazu in einzelnen Ländern ebenfalls Förderprogramme gibt, die das Leasing für Ihr Unternehmen noch günstiger machen, entnehmen Sie der regelmäßig aktualisierten Förderdatenbank des Bundes.

5. Leasing schont Ihre Bilanz

Mit Leasing bleiben Sie auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten wettbewerbsfähig. Die Fahrzeuge sind bilanzneutral, die Leasingaufwendungen werden als Betriebsausgaben verbucht.

Intelligenter Laden

Wie man Elektromobilität und Stromerzeugung clever koppeln kann, haben wir Ihnen hier bereits erzählt: mit einer PV-Anlage und einer elektrischen Fahrzeugflotte – gekauft oder geleast. Für diese und andere Fälle hat SMA kürzlich den EV Charger Business vorgestellt. Dieses Ladesystem ist optimal für Betriebe geeignet, die sich eine nachhaltige Ladeinfrastruktur aufbauen wollen. In Kombination mit dem SMA Data Manager M überwacht der EV Charger Business die Ladevorgänge und stellt sicher, dass immer die maximal verfügbare Menge an kostengünstigem und CO2-neutralem Solarstrom für die Ladevorgänge genutzt wird.