Setzen Sie Ihre Flotte unter Strom!
Rund zwei Drittel aller neu zugelassenen Kfz in Deutschland sind Dienstfahrzeuge. Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen künftig viel mehr Firmenwagen elektrisch angetrieben werden. Deshalb werden Unternehmer, die ihre Flotte an die Steckdose bringen wollen, großzügig unterstützt. Wir haben in die bundesdeutschen Fördertöpfe geschaut und verraten Ihnen, warum sich Elektromobilität auch für Ihr Unternehmen rechnet.
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Der Staat hilft Unternehmern beim Umstieg auf Elektromobilität
Wie das Kraftfahrtbundesamt berichtete, waren 2021 bereits 42,9 Prozent aller deutschen Pkw-Neuzulassungen mit alternativen Antrieben ausgestattet, davon hatten 26 Prozent einen Elektroantrieb (Elektro/BEV, Plug-in, Brennstoffzelle). Der Anteil reiner Elektro-Pkw stieg um 103 Prozent und betrug 13,6 Prozent. Neben steuerlichen Vorteilen für Fahrer elektrischer Dienstwagen (bei BEV müssen nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden, bei Plug-in-Hybriden 0,5 Prozent) profitieren Elektro-Umsteiger derzeit auch von staatlichen Förderprogrammen und Zuschüssen, die den Wechsel erleichtern sollen.
Neue Kredite für nachhaltige Mobilität
Weil der Verkehrssektor eine zentrale Rolle bei der Klimawende spielt, unterstützt der Bund Unternehmen, Kommunen und Körperschaften mit einem neuen Förderangebot bei Investitionen in nachhaltige Mobilität. Bis zu 50 Mio. Euro Kredit mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren können mit dem neuen Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“ in der Standardvariante beantragt werden. Damit können Unternehmen zum Beispiel ihre Fahrzeugflotte auf Elektroantrieb umstellen und im gleichen Zug auch ihre Ladeinfrastruktur ausbauen.
Weitere Informationen zum Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“ finden Sie hier.
Mehr Geld für Elektroautos
Auch das KfW-Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ wurde kürzlich überarbeitet. Ab sofort kann es für Investitionen in Elektrofahrzeuge genutzt werden, zusammen mit dem Umweltbonus, der gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden muss. Übrigens: Bei diesem Programm bekommen Unternehmer:innen einen Klimaschutz-Zuschuss von 3 Prozent des Kreditbetrages, den sie nicht zurückzahlen müssen!
Mehr Infos zur „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ gibt es bei der KfW, alles Wichtige zum Umweltbonus beim BAFA.
Neuwagenverkäufe 2020 in %, acea.auto
Der Bund bezuschusst Ladestationen
Nach dem erfolgreichen Wallbox-Programm für Privatleute kommen jetzt auch Unternehmen und Kommunen zum Zug: Mit dem neuen Zuschussprogramm, das seit Ende November 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden kann, gibt es pro neu errichteter Ladestation einen Investitionszuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage). Der Zuschuss wird bei 900 Euro gedeckelt.
Damit Unternehmer:innen in den Genuss der Förderung kommen, muss der zum Laden genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen – zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder einen Stromliefervertrag mit Grünstrom (Stromtarif aus 100% erneuerbaren Energien | SMA Solar) . Wie bei vielen anderen Förderprogrammen muss auch hier der Zuschuss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Weitere Informationen zur Förderung und eine Liste der förderfähigen Ladestationen finden Sie unter www.kfw.de/441 (Unternehmen) bzw. www.kfw.de/439 (Kommunen).
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Umweltbonus und Innovationsprämie
Seit Mitte 2020 gibt es für alle, die sich ein Elektroauto anschaffen wollen, bis Ende 2022 zusätzlich zum Umweltbonus auch eine Innovationsprämie vom Bund. Für reine Elektroautos (BEV) gibt es bis zu 9000 Euro Förderung, für Plug-in-Hybride bis zu 6750 Euro. Für Plug-in-Hybriden sind die Anforderungen für die Förderung zum Jahresbeginn erhöht worden, sie dürfen jetzt nur noch höchstens 50 Gramm CO₂/km emittieren oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern haben. Auf der Seite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie eine aktuelle Liste der förderfähigen Fahrzeuge.
Steuervorteile für E-Autos
Bis zum 31.12.2030 müssen Sie für neu zugelassene Elektroautos (BEV) zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Wenn innerhalb dieser Frist der Halter wechselt, gilt für den neuen Fahrzeughalter der noch verbleibende Zeitraum.
Wenn ein rein elektrisch betriebener Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis bis zu 60.000 Euro auch privat genutzt wird, müssen monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für Plug-in-Hybride und Elektroautos mit einem höheren Bruttolistenpreis sind 0,5 Prozent zu versteuern. Übrigens sollen Plug-in-Hybrid-Modelle künftig laut Koalitionsvertrag nur noch von dieser Regelung profitieren könne, wenn das Fahrzeug mehr als 50 Prozent auf tatsächlich elektrisch betrieben wird. Die Zeiten, als sich im Kofferraum elektrischer Leasing-Rückläufer original verpackte Ladekabel fanden, dürften damit vorbei sein.
Verkauf der Treibhausgas-Quote
Besitzer von Elektrofahrzeugen können seit Anfang des Jahres 2022 ihre CO₂-Einsparungen in bares Geld verwandeln, indem sie diese zertifizieren lassen und dann an Mineralölkonzerne verkaufen, die unter die Treibhausgas-Quote fallen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, die Ihnen gegen eine Beteiligung an der Prämie den Beantragungsaufwand abnehmen.
Die Förderdatenbank des Bundes
In der Förderdatenbank auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie als Unternehmer:innen eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten, die Sie auf dem Weg zur Elektromobilität unterstützen. Neben Töpfen für bestimmte Anspruchsgruppen, wie dem Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil für Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, finden sich auch zahlreiche regionale Angebote aus den Bundesländern.